Wiedereintritt

Ich möchte wieder in die Kirche eintreten, wie mache ich das? 
Sie vereinbaren entweder einen Gesprächstermin mit dem Pfarrer Ihrer Ortsgemeinde oder melden sich bei einer der Wiedereintrittsstellen in der Region. Nach dem Gespräch füllen Sie einen Aufnahmeantrag aus und damit sind Sie wieder Mitglied der Evangelischen Kirche. Der Antrag wird an das Pfarramt ihrer Ortsgemeinde weitergeleitet. Wenn Sie möchten, können Sie sich aber auch für eine andere Gemeinde entscheiden. Bitte bringen Sie für den Wiedereintritt neben dem Personalausweis möglichst Ihre Taufurkunde oder eine Bescheinigung über Taufdatum und -ort sowie die Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht mit. Falls Ihnen diese Unterlagen fehlen, bestätigen Sie uns das auf einem Formular. 

Werde ich noch einmal getauft? 
Die Taufe ist einmalig. Sie wird von allen christlichen Kirchen gegenseitig anerkannt, deshalb werden Sie nicht noch einmal getauft 

Gibt es eine Prüfung? 
Wir freuen uns, wenn Sie wieder zur Evangelischen Kirche gehören möchten. Sie müssen sich nicht rechtfertigen, was Ihre Gründe für den Austritt waren. Wir gehen davon aus, dass Ihre Entscheidung zum Wiedereintritt wohl überlegt ist. 

Welche Kosten kommen auf mich zu? 
Der Wiedereintritt ist kostenlos. Als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern Sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer entrichten. Sie beträgt neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Bitte lassen Sie die Kirchenzugehörigkeit nach dem Wiedereintritt in Ihre Steuerkarte eintragen. 

Welche Rechte und Pflichten habe ich durch meine Mitgliedschaft? 

  • Sie können am Abendmahl teilnehmen. 
  • Sie können Patin oder Pate werden. 
  • Sie haben Anspruch auf seelsorgliche Begleitung sowie auf die kirchlichen Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung. 
  • Sie können die vielfältigen Angebote Ihrer Kirche nutzen: Jugend-, Erwachsenen- und Seniorenarbeit sowie Bildungs- und Kulturveranstaltungen. 
  • Sie haben reichhaltige Möglichkeiten, sich sozial, kulturell oder musikalisch ehrenamtlich zu engagieren. 
  • Sie können an Presbyteriumswahlen und Gemeindeversammlungen teilnehmen. 
  • Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie die evangelische Kirche und leisten damit einen persönlichen Beitrag, unsere Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientierter zu gestalten. 
  • Mit der Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche in Deutschland und gehören zur weltweiten Gemeinschaft aller Christinnen und Christen. 

Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun? 

Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche eine Gebühr von drei Prozent des Kirchensteueraufkommen an die staatlichen Behörden. Ein eigenes kirchliches System würde etwa 15 Prozent kosten.